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Wir arbeiten
ausschließlich aufgrund der "Allgemeinen Spediteurbedingungen (AÖSp)"
neueste Fassung. Umzugsgut wird gemäß den "Beförderungsbedingungen
für den Möbeltransport" befördert. Sonstige
Beförderungsleistungen werden aufgrund der "CMR" erbracht,
wobei die "AÖSp" als vereinbart gelten.
Geschäftsbedingungen der Spedition Geschwandtner GmbH
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der "Allgemeinen
Österreichischen Spediteurbedingungen" (AÖSp), kundgemacht in
der Wiener Zeitung vom 9.8.1947, für Beförderung bzw. Einlagerung
von Möbeln aufgrund der "Beförderungsbestimmungen für den
Möbeltransport" und der "Einlagerungsbedingungen für den
Möbeltransport" sowie der "Bedingungen des
Möbel-Speditions- Versicherungsscheines, in deren Ergänzung aufgrund
der "Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen" (AÖSp),
kundgemacht von der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion
Verkehr, Fachverband der Spediteure, in der Wiener Zeitung vom 3.6.
und 9.8.1947 sowie 21., 23. und 27.9.1951, bzw. nach der jeweiligen
Kundmachung in der "Wiener Zeitung" geltenden und bei uns
zur Einsicht aufliegenden Fassung freibleibend auf Preisbasis heute
gültiger Kurse, Löhne und Tarife. Durch Unterfertigung dieses
Auftrages werden alle mündlich geschlossenen oder früheren
Vereinbarungen hinfällig. Nebenabreden bestehen nicht. Abweichende
Vereinbarungen bedürfen Zustimmung der Geschäftsleitung.
Voraussetzung
Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten
garantieren zu können, gehen wir von folgenden Voraussetzungen aus:
Die Transportwege sind frei zugänglich, statisch geeignet und
ausreichend dimensioniert.
Grundbedingungen
Vereinbarungsgemäße Durchführung des Auftrages setzt
voraus, dass nicht extreme Witterungsbedingungen (Überschwemmung,
Schneefall, Glatteis, etc.) eine Leistungserbringung erschweren bzw.
unmöglich machen.
Normalarbeitszeit
Montag bis Freitag von 07,00 bis 15,00.
Überstundenzuschläge werden gesondert abgerechnet und bei
Stundenvereinbarungen gilt der vom Auftraggeber oder dessen
Bevollmächtigten gegengezeichnete Arbeitsschein als Grundlage.
Minimale Verrechnung: 3 Stunden (ausgenommen schriftliche
Sondervereinbarungen); Wegzeit: für An- und Abfahrt werden je ½ Std.
verrechnet
Materialeinsatz
Abrechnung erfolgt gemäß unserer Preisliste. Entsorgung
von Leermaterial, etc. wir nur gegen gesonderten schriftlichen Auftrag
durchgeführt und gesondert in Rechnung gestellt.
Transportversicherung
Wir weisen darauf hin, dass wir den Auftrag nur mit einer
gültigen Transportversicherung inkl. Regressverzicht durchführen
können. Selbstverständlich können wir eine Transportversicherung
für Sie abschließen (auf BASIS der AÖTB 1988 in der Fassung 1992).
Die Prämie beträgt 0,5 % von der Wertangabe. Wird über uns keine TV
eingedeckt, gilt der Regressverzicht als vereinbart.
Zahlung
Nach Rechnungserhalt netto in EUR, zuzügl. der gesetzl.
USt, MSVS, SVS/RVS, Fixe taxe (Papiere Porti), zuzügl. der üblichen
Nebenspesen, nicht durch unser Verschulden verursachte Steh- und
Wartezeiten, Grenzwartezeiten über 2 Stunden. Bei
Pauschalpreisvereinbarungen entfallen SVS/RVS und Fixe Taxe.
Stornogebühren lt. Möbeltransporttarif.
Zahlungsverzug
Bei Überschreitung der Fälligkeit berechnen wir Ihnen die
ortsüblichen Spesen und Zinsen pro angefangenem Kalendermonat.
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