Allgemeine Informationen für eine private Übersiedlung
 
  • Änderung des polizeilichen Meldeformulars innerhalb einer Woche (Abmeldung des derzeitigen Wohnsitzes, Anmeldung an der neuen Adresse)
     
  • Ablesung der Wasser-, Gas und Elektrozähler
     
  • Bekanntgabe der Anschriftsänderung an Energieversorger (Strom, Gas, etc.)
     
  • Vorausplanung der Einrichtigung an der neuen Adresse
     
  • Eventuelle An- oder Ummeldung Ihrer Kinder an einer anderen Schule
     
  • Bekanntgabe Ihrer neuen Adresse an Banken, Versicherungen, Postamt, Finanzamt sowie an Freunde und Bekannte
     
  • An der neuen Adresse den Briefkasten mit Ihrem Namen kennzeichnen
     
  • Beantragung eines neuen Kennzeichens für Ihren PKW bei Umzügen in den Bundesländern oder ins Ausland
     
  • Planung für die Abholung von nicht mehr benötigten Gegenständen aus Keller, Garage oder anderen Räumen und deren Entsorgung
     
  • Parkplatzreservierung für das Transportfahrzeug (ca. 10m - 12m). Die amtliche Errichtung einer Ladezone wird bei Bedarf von IMSG veranlasst
     
  • Bei Umzügen ins Ausland wird geraten, Bargeld, Schmuck und Dokumente nicht dem Übersiedlungsgut beipacken, sondern bei sich im Handgepäck zu transportieren
     
  • Die Verpackung von heiklen oder zerbrechlichen Gegenständen sollte erfahrungsgemäß von einem geschulten Fachpersonal durchgeführt werden
Tips für Firmenübersiedlung
 
  • Schreibtische können nur in vollständig ausgeräumtem Zustand transportiert werden, da in einzelnen Fällen die Möglichkeit der horizontalen Verladung besteht. Die Schubladen sollten verschlossen werden und die Schlüssel sind gut zu verwahren oder mittels Klebeband am Schreibtisch anzubringen
     
  • Schränke können ebenfalls nur leer transportiert werden und sind bei Bedarf durch unser Personal zu demontieren. Bei Transport des Schrankes ohne Zerlegen müssen die Einlagefächer entfernt werden. Dazugehörige Schlüssel werden mittels Klebeband an dem Schrank oder an einem der Schrankteile angebracht.
     
  • Glasplatten werden, sofern sie leicht von den jeweiligen Möbelstücken entfernbar sind, abgenommen und gesondert transportmäßig verpackt.
     
  • Der Transport von persönlichem Eigentum der Angestellten, wie Bilder oder Pflanzen, ist in unserem Angebotpreis nicht erhalten. Selbstverständlich übernehmen wir auch den Transport dieser Gegenstände, jedoch ersuchen wir, auch in Ihrem Interesse, diesbezüglich Rücksprache mit unserem Büro oder mit dem Partieführer zu halten.
     
  • Es ist empfehlenswert, alle Gegenstände z.B. Papierkorb, Ablagekörbe, etc., welche einem Arbeitsplatz angehören mit einer Zahl zu kennzeichnen, um die Aufteilung im neuen Büro zu erleichtern. Dies gilt ebenfalls für Computer und Monitore, welche für den Transport auch gesondert verpacken werden.
     
  • Sollte in einem Gebäude, in welchem sind nur ein Lift befindet, Übersiedlungen mehrerer Firmen stattfinden, müste auch mit diesen zeitgerecht eine Terminabsprache erfolgen, damit der Lift für Ihre Büroübersiedlung zur Verfügung steht.
     
  • Bei weiteren Forderungen seitens der Geschäftsleitung oder Angestellten, welche in unserem Offert nicht berücksichtig wurden, ersuchen wir ebenfalls unser Büro oder den Partieführer zu kontaktieren.
 
 

Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der "Allgemeinen Spediteurbedingungen (AÖSp)" neueste Fassung. Umzugsgut wird gemäß den "Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport" befördert. Sonstige Beförderungsleistungen werden aufgrund der "CMR" erbracht, wobei die "AÖSp" als vereinbart gelten.


Geschäftsbedingungen der Spedition Geschwandtner GmbH
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der "Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen" (AÖSp), kundgemacht in der Wiener Zeitung vom 9.8.1947, für Beförderung bzw. Einlagerung von Möbeln aufgrund der "Beförderungsbestimmungen für den Möbeltransport" und der "Einlagerungsbedingungen für den Möbeltransport" sowie der "Bedingungen des Möbel-Speditions- Versicherungsscheines, in deren Ergänzung aufgrund der "Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen" (AÖSp), kundgemacht von der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Verkehr, Fachverband der Spediteure, in der Wiener Zeitung vom 3.6. und 9.8.1947 sowie 21., 23. und 27.9.1951, bzw. nach der jeweiligen Kundmachung in der "Wiener Zeitung" geltenden und bei uns zur Einsicht aufliegenden Fassung freibleibend auf Preisbasis heute gültiger Kurse, Löhne und Tarife. Durch Unterfertigung dieses Auftrages werden alle mündlich geschlossenen oder früheren Vereinbarungen hinfällig. Nebenabreden bestehen nicht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen Zustimmung der Geschäftsleitung.

Voraussetzung
Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten garantieren zu können, gehen wir von folgenden Voraussetzungen aus: Die Transportwege sind frei zugänglich, statisch geeignet und ausreichend dimensioniert.

Grundbedingungen
Vereinbarungsgemäße Durchführung des Auftrages setzt voraus, dass nicht extreme Witterungsbedingungen (Überschwemmung, Schneefall, Glatteis, etc.) eine Leistungserbringung erschweren bzw. unmöglich machen.

Normalarbeitszeit
Montag bis Freitag von 07,00 bis 15,00. Überstundenzuschläge werden gesondert abgerechnet und bei Stundenvereinbarungen gilt der vom Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten gegengezeichnete Arbeitsschein als Grundlage. Minimale Verrechnung: 3 Stunden (ausgenommen schriftliche Sondervereinbarungen); Wegzeit: für An- und Abfahrt werden je ½ Std. verrechnet

Materialeinsatz
Abrechnung erfolgt gemäß unserer Preisliste. Entsorgung von Leermaterial, etc. wir nur gegen gesonderten schriftlichen Auftrag durchgeführt und gesondert in Rechnung gestellt.

Transportversicherung
Wir weisen darauf hin, dass wir den Auftrag nur mit einer gültigen Transportversicherung inkl. Regressverzicht durchführen können. Selbstverständlich können wir eine Transportversicherung für Sie abschließen (auf BASIS der AÖTB 1988 in der Fassung 1992). Die Prämie beträgt 0,5 % von der Wertangabe. Wird über uns keine TV eingedeckt, gilt der Regressverzicht als vereinbart.

Zahlung
Nach Rechnungserhalt netto in EUR, zuzügl. der gesetzl. USt, MSVS, SVS/RVS, Fixe taxe (Papiere Porti), zuzügl. der üblichen Nebenspesen, nicht durch unser Verschulden verursachte Steh- und Wartezeiten, Grenzwartezeiten über 2 Stunden. Bei Pauschalpreisvereinbarungen entfallen SVS/RVS und Fixe Taxe. Stornogebühren lt. Möbeltransporttarif.

Zahlungsverzug
Bei Überschreitung der Fälligkeit berechnen wir Ihnen die ortsüblichen Spesen und Zinsen pro angefangenem Kalendermonat.

 

Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport
 
Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp)